Am 12.06.2024 verhandelt der u.a. für versicherungsrechtliche Fragen zuständige IV. Zivilsenat des BGH in einem Klageverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen ein Versicherungsunternehmen. Der Verbraucherschutzverband verlangt von der beklagten Versicherung das Unterlassen der Verwendung sog. „Telematikklauseln“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht erwartet das Urteil mit Spannung. Sieht sie doch in den bisherigen Regeln Intransparenz und ein Ungleichgewicht der Chancen-Risikoverteilung zu Lasten des Versicherungsnehmers….mehr…