Rechtsanwält*innen auf dem Versicherungsrechtstag
10. DAV-Versicherungsrechtstag


Über uns

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat die Aufgabe, im Bereich des Privatversicherungsrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts und der internationalen, insbesondere europäischen Rechtsentwicklungen sowie der Versicherungswirtschaft die Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern, dem Informations- und Erfahrungsaustausch interessierter Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Versicherungsjuristinnen und -juristen zu dienen, sich mit versicherungspolitischen und einschlägigen berufspolitischen Anliegen zu befassen und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit im gleichen Aufgabengebiet oder verwandten Bereichen tätigen Vereinigungen oder Einrichtungen zu suchen oder zu fördern.

Gleichzeitig möchten wir interessierte Besucher dieser Seite und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, über versicherungsrechtliche Themen informieren.


Ziele und Aufgaben

Versicherungsrechtliche Mandate gehören zur anwaltlichen Tätigkeit. Ihre Bearbeitung erfordert Spezialkenntnisse, die im Rahmen der juristischen Ausbildung nur ausnahmsweise vermittelt werden. Um dem wachsenden Anspruch der Anwaltschaft nach Fortbildung, Information, Erfahrungsaustausch und Interessenvertretung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts ein geeignetes Forum zur Verfügung zu stellen, gründete der Deutsche Anwaltverein 1996 die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht.

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat die Aufgabe, im Bereich des Privatversicherungsrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts und der internationalen, insbesondere europäischen Rechtsentwicklungen sowie der Versicherungswirtschaft die Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern. Sie dient dabei dem Informations- und Erfahrungsaustausch interessierter Rechtsanwält:innen, Versicherungsjurist:innen und allen am Versicherungsrecht Interessierten. Weiterhin befasst die Arbeitsgemeinschaft sich mit versicherungspolitischen und einschlägigen berufspolitischen Anliegen und sucht bzw. fördert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit im gleichen Aufgabengebiet oder verwandten Bereichen tätigen Vereinigungen oder Einrichtungen.

Gleichzeitig möchten wir interessierte Besucher:innen dieser Seite und Rechtsanwält:innen, die sich in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, über versicherungsrechtliche Themen informieren.

 

Organe

Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft werden von der Mitgliederversammlung gefasst, die einmal jährlich anlässlich des Versicherungsrechtstages Ende September an wechselnden Orten einberufen wird. Der Geschäftsführende Ausschuss (Vorstand der Arbeitsgemeinschaft) führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft. Er wird von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beitrats in der ehrenamtlichen Arbeit unterstützt, dem hochrangige Vertreter:innen aus der Rechtsprechung, der Lehre, der Anwaltschaft sowie der Versicherungswirtschaft und des Verbraucherschutzes angehören.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführende Ausschuss gern zur Verfügung.

Unsere Geschäftsordnung finden Sie hier.