Geschäftsführender Ausschuss
Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft werden durch den Geschäftsführenden Ausschuss geführt. Dieser setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorstand des DeutschenAnwaltVereins entsendet zudem eines seiner Mitglieder in den Geschäftsführenden Ausschuss.
Der geschäftsführende Ausschuss wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende(n) und deren/dessen Stellvertreter(in).