Bundesgerichtshof: Versicherer kann Bedingungen eines bestehenden Vertrages nicht ohne weiteres rückwirkend anpassen

Bundesgerichtshof: Versicherer kann Bedingungen eines bestehenden Vertrages nicht ohne weiteres rückwirkend anpassen

Zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in einem veröffentlichten Hinweisbeschluss (Aktenzeichen IV ZR 247/18) deutlich gemacht, dass ein Versicherer nicht ohne weiteres rückwirkend Versicherungsbedingungen zu Lasten seines Versicherungsnehmers ändern darf … mehr

 

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht hat einen neuen Vorstand

Rechtsanwältin Isabell Knöpper aus Erfurt ist die neue Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)…mehr