Vorsicht bei Gruppen-Rechtsschtuzversicherungen – der Versicherungsnehmer (hier: Gewerkschaft) kann auch rückwirkend mit dem Versicherer Leistungsausschlüsse vereinbaren

BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 – IV ZR 233/11: 1. Zur …

BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 – IV ZR 233/11:

1. Zur Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung.

2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ? in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen“ ist wirksam.

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