BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 – IV ZR 233/11: 1. Zur …
BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 – IV ZR 233/11:
1. Zur Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung.
2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ? in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen“ ist wirksam.