Neue BGH-Entscheidung zur Reisekrankenversicherung

BGH, Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 227/ …

BGH, Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 227/09

Kommt es für den Leistunganspruch in der Reisekrankenversicherung darauf an, ob der Eintritt der Erkrankung nicht vorhersehbar oder „unerwartet“ war, so ist auf
die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten
Person abzustellen.

Entscheidung im Volltext