Keine Vertragsstrafe bei falschen Angaben zur Berechnung der Versicherungsprämie

Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherun …

Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.

BGH, Urteil vom 30.05.2012, Az. IV ZR 87/11

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