Kein Stornoabzug in der Lebensversicherung bei unwirksamer Klausel

Im Falle einer unwirksamen Vereinbarung eines Stor …

Im Falle einer unwirksamen Vereinbarung eines Stornoabzugs in den Versicherungsbedingungen entfällt dieser und der Versicherer hat keinen Anspruch auf die Vornahme eines derartigen Abzugs.

BGH, Beschluss vom 27. November 2012 – IV ZR 64/11

Beschluss im Volltext

BGH, Beschluss vom 27. November 2012 – IV ZR 189/11

Beschluss im Volltext