Im Falle einer unwirksamen Vereinbarung eines Stor …
Im Falle einer unwirksamen Vereinbarung eines Stornoabzugs in den Versicherungsbedingungen entfällt dieser und der Versicherer hat keinen Anspruch auf die Vornahme eines derartigen Abzugs.
BGH, Beschluss vom 27. November 2012 – IV ZR 64/11
BGH, Beschluss vom 27. November 2012 – IV ZR 189/11