1. Der Verzehr nusshaltiger Schokolade, in dessen …
1. Der Verzehr nusshaltiger Schokolade, in dessen Folge ein an einer schweren Nussallergie leidendes Kind verstirbt, stellt einen versicherten Unfall dar.
2. Zur möglichen Mitwirkung einer außergewöhnlichen Nahrungsmittelallergie an den Unfallfolgen im Sinne von Nr. 3 GUB 99 (Nr. 3 AUB 2008).
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 – IV ZR 98/12