BGH zu Krankentagegeld und Mobbing

BGH, Urteil vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 137/10): …

BGH, Urteil vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 137/10):

Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.

Urteil im Volltext