BGH-Urteil zur Kürzung der Leistung auf Null bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles

BGH, Urt. v. 22. Juni 2011, IV ZR 225/10: Der Vers …

BGH, Urt. v. 22. Juni 2011, IV ZR 225/10:

Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

Urteil im Volltext