BGH, Urteil vom 30. März 2011 (Az. IV ZR 59/09): …
BGH, Urteil vom 30. März 2011 (Az. IV ZR 59/09):
Der BGH hat entschieden, dass der Versicherer die Zahlung nur verweigern kann, soweit der Versicherungsnehmer – ausdrücklich oder konkludent – Kostenzugeständnisse in
der Weise gemacht hat, dass die Kostenlast zu seinem Nachteil von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht. Im Prozess muss der Versicherer ein solches Kostenzugeständnis darlegen und beweisen.