BGH beanstandet erneut die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens

BGH, Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 95/1 …

BGH, Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 95/10

Die Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens darf ein Gericht nicht ablehnen mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe nicht genügend Hilfstatsachen vorgetragen, die seine Behauptung „nachvollziehbar“ erscheinen lassen.

Entscheidung im Volltext