BGH beanstandet die Verletzung rechtlichen Gehörs eines Unfallversicherten

BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 – IV ZR 216/09 Ei …

BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 – IV ZR 216/09

Ein Gericht darf nicht die Vernehmung von Zeugen ablehnen mit der Begründung, die Schilderung des Versicherungsnehmers weiche von einer Darstellung ab, die er zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben hat.

Entscheidung im Volltext