Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen ve …
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Ab-
schluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt
werden, benachteiligt die Anleger nicht unangemessen.
BGH, Urteil vom 7. November 2012 – IV ZR 292/10