BGH, Urteil vom 08.12.2010 (Az. IV ZR 211/07): De …
BGH, Urteil vom 08.12.2010 (Az. IV ZR 211/07):
Der für den Deckungsprozess bindende Haftungstatbestand umfasst lediglich die vom Tatrichter des Haftpflichtprozesses festgestellten und seiner Entscheidung zugrunde gelegten tatsächlichen Elemente; seine rechtliche Einordnung ist dagegen ohne Belang.