Die Veranstaltung gehört seit vielen Jahren zu den festen Höhepunkten im Kalender der Arbeitsgemeinschaft. Sie bietet die seltene Gelegenheit, die aktuelle Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs unmittelbar von den Richterinnen und Richtern des Senats erläutert zu bekommen – und darüber in den direkten Austausch mit Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis zu treten.
Nach vielen erfolgreichen Jahren in Baden-Baden wird die Veranstaltung in diesem Jahr im Mannheimer Schloss stattfinden, einem der größten Barockschlösser Europas und Sitz der Universität Mannheim. Neu im Programm sind die „anwaltlichen Co-Referate“, welche die richterlichen Vorträge aus anwaltlicher Perspektive ergänzen. Ziel ist es, aktuelle Diskussionen aus der Beratungspraxis, Entwicklungen in den Instanzen sowie praktische Problemstellungen sichtbar zu machen und in die Diskussion mit dem IV. Senat des Bundesgerichtshofs einzubringen.
Die Veranstaltung ist anlässlich des 30-jährigen Bestehens Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht ausschließlich für Mitglieder buchbar und für diese kostenlos. Lediglich die Teilnahme an der Abendveranstaltung ist kostenpflichtig (120,00 EUR inkl. MwSt.). Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie der Arbeitsgemeinschaft hier beitreten.
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