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Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. hat die Aufgabe, im Bereich des Privatversicherungsrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts und der internationalen, insbesondere europäischen Rechtsentwicklungen sowie der Versicherungswirtschaft die Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern, dem Informations- und Erfahrungsaustausch interessierter Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Versicherungsjuristinnen und -juristen zu dienen, sich mit versicherungspolitischen und einschlägigen berufspolitischen Anliegen zu befassen und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit im gleichen Aufgabengebiet oder verwandten Bereichen tätigen Vereinigungen oder Einrichtungen zu suchen oder zu fördern.
Gleichzeitig möchten wir interessierte Besucher dieser Seite und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, über versicherungsrechtliche Themen informieren.
Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft werden von der Mitgliederversammlung gefasst, die einmal jährlich anlässlich des Versicherungsrechtstages Ende September an wechselnden Orten einberufen wird. Der Geschäftsführende Ausschuss (Vorstand der Arbeitsgemeinschaft) führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft. Er wird von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beitrates in der ehrenamtlichen Arbeit unterstützt, dem hochrangige Vertreter:innen aus der Rechtsprechung, der Lehre, der Anwaltschaft sowie der Versicherungswirtschaft und des Verbraucherschutzes angehören.
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