Obliegenheitsverletzung ohne Folgen

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 (Az. 9 U 41/10): …

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 (Az. 9 U 41/10):

Ein Versicherer kann sich nicht auf vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit wegen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit berufen, wenn er seine Versicherungsbedingungen nicht an die aktuelle Rechtslage nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz angepasst hat.

Allerdings kann der Versicherer seine Leistungen kürzen oder verweigern, soweit sich ergibt, dass der Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 81 VVG) oder eine Gefahrerhöhung (§ 23 ff. VVG) vorliegt.