Nicht jede bewusst unwahre oder unvollständige Angabe führt zum Verlust des Versicherungsschutzes

BGH, Urt. v. 22.06.2011 – IV ZR 174/09: Eine einma …

BGH, Urt. v. 22.06.2011 – IV ZR 174/09:

Eine einmalige Belehrung über die Folgen bewusst unwahrer oder unvollständiger Angaben des Versicherungsnehmers reicht nicht immer. Je nach den Umständen kann es erforderlich sein, dass der Versicherer die Belehrung im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt.

Urteil im Volltext