Landgericht Frankfurt untersagt Mediationsklausel in der Rechtsschutzversicherung

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 07.05.20 …

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 07.05.2014, Az. 2-6 271/13 entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer in seinen Bedingungen die Erstattung von gerichtlichen Kosten nicht von der vorherigen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig machen darf, wenn der Rechtsschutzversicherer zugleich zur Auswahl des Mediators berechtigt sein soll. Eine solche Klausel benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.