Deckungsschutzzusage steht Regress des Rechtsschutz-Versicherers gegen Anwalt entgegen

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 (3 U 83/10): …

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 (3 U 83/10):

Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelsverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelsverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.