BUZ und Kündigung der Lebensversicherung

BGH Urteil vom 16.06.2010 – IV ZR 226/07: Eine Kl …

BGH Urteil vom 16.06.2010 – IV ZR 226/07:

Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung lediglich anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden, ist unwirksam.

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