BGH zur Streitwertbemessung bei Streit über das Bestehen einer privaten Krankenversicherung

BGH, Beschluss vom 09. November 2011 – IV ZR 37/11 …

BGH, Beschluss vom 09. November 2011 – IV ZR 37/11

1. Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3,5-fachen Jahresprämie festzusetzen abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%.

2. Daneben sind angekündigte und anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche
des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis mit 50% in die Wertfestsetzung
einzustellen.

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