BGH entscheidet zur „Arbeitsplatzunverträglichkeit“ in der Krankentagegeldversicherung

BGH, Urteil vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 52/08): …

BGH, Urteil vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 52/08):

Es handelt sich nicht um eine bloße „Arbeitsplatzunverträglichkeit“, wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (…). Vielmehr kann der Versicherte auch dann arbeitsunfähig i.S. von § 1 (3) MB/KT sein, wenn die seine Erkrankung auslösenden Umstände mit sei nem bisherigen Arbeitsplatz zusammenhängen.

 

Urteil im Volltext