BGH entscheidet erneut zur mündlichen Information über Vorerkrankungen

BGH, Beschluss vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 130/0 …

BGH, Beschluss vom 09. März 2011 (Az. IV ZR 130/08):

Es kann von dem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, den Versicherungsagenten über sämtliche im Verlauf einer längeren und umfassenden Behandlung gestellten Diagnosen und jeden einzelnen Behandlungsschritt zu informieren. Das Erfordernis einer substantiierten Behauptung, den Agenten zutreffend mündlich unterrichtet zu haben, bedeutet nicht, dass der Versicherungsnehmer darlegen muss, dem
Agenten eine medizinisch exakte Schilderung von Krankheitsbild, Diagnose und Behandlung gegeben zu haben.

Beschluss im Volltext